Stockfotografie – Teil I

Ich bin seit über zwei Jahren bei unterschiedlichen Stock-Agenturen – eigentlich Microstock-Agentur angemeldet. Darunter Stock-Agenturen wie Fotolia*, Dreamstime* oder auch iStockphoto*. Meine Erfahrungen sind dabei sehr gemischt. Auch ich habe mir nicht abschließen ein allgemein gültiges Bild machen können. Die Branche befindet sich auch noch heute in einem starken Veränderungsprozess. Ob man Stockagenturen überhaupt nutzen sollte, bedarf es vielmehr einer philosophischen Ansicht.

Stockfotografie

Man muss sich zunächst ein wenig über das Geschäftsmodell der Stockfotografie klar werden. Eigentlich ist es ganz einfach und ich vermute die meisten Leser kennen das Prinzip. Man lädt bei den Agenturen fertig bearbeitete, betitelte und verschlagwortete Bilder hoch. Diese werden dann je nach Bedarf und Qualitätskontrolle der Fotoagenturen durch Menschenhand angenommen oder abgelehnt. Bis dahin hat der Fotograf eine menge Aufwand und genau 0 EUR verdient. Er tritt also in Vorleistung. Erst wenn Bilder verkauft werden wird der Urheber prozentual am Umsatz beteiligt. Es wird also „auf Lager“ fotografiert, sodass eventuell ein Bild von irgendjemanden irgendwann gekauft wird. Wenn ein Bild gekauft wird, geschieht das oft zu einem sehr geringen Preis. Pro Verkauf kann der Fotograf mit Einnahmen von etwa 0,30 bis 40 € rechnen.

Im schlechtesten Fall bekommt also der Fotograf für seine Arbeit kein Geld. Egal wie viel Zeit er investiert hat. Wird jedoch das Bild vielfach gekauft, kann man gut und gerne mit einem Bild zig oder hunderte Euros verdienen. Das ist auch keine Seltenheit. So kann man alles oder nichts erreichen. Die Philosophie dahinter ist zwar einfach zu verstehen, aber je nach Position und Situation sehr schwer einzuordnen. Himmel und Hölle – Yin und Yang. Diese, von vielen Fotografen komplett unterschiedlich gesehen und gedeutete Philosophie, möchte ich ein wenig analysieren.

Viele Fotografen kommen aus einer Welt, in der auftragsbezogen gearbeitet wird. Der Fotograf hat also einen festen Abnehmer und weiß wie viel er pro Bild oder für den gesamten Auftrag verdient. Selbst Eventfotografen ohne Auftrag können durch Erfahrungswerte oft abschätzen wie viel Käufe es etwa geben wird. Natürlich sind Fotografen schon immer in Vorleistung mit Ihren Fotos getreten. Das ist nicht sonderlich neu. Aber meistens wussten sie genau wo sie welche Fotos zu welchem Preis anbieten konnten. Die Ungewissheit wurde also durch langjährige Erfahrungen etwas gemindert. Der größte Unterschied besteht jedoch im Verdienst pro Verkauf. Zu Beginn liegt der Durchschnittsverkaufspreis eines Stockfotos bei etwa 1 €. Diese Summe ist schon sehr gering. Selbst als Privatperson lohnt es sich kaum ein Bild für einen Euro zu verkaufen. Wenn man nun das Risiko für die Vorleistung und den Verdienst pro Lizenz betrachtet, wirkt die Stockfotografie eher abschreckend.

Jedoch muss man auch die andere Seite der Stockfotografie beachten und betrachten. Wenn man einmalig ein Bild erstellt, betitelt, verschlagwortet und hochgeladen hat, steht es solange man möchte – eventuell sogar bei mehreren Stockagenturen – zum Verkauf. Solange man weder exklusiv eine Stockagentur beliefert und auch nicht das Bild als exklusiv anbietet, kann man als Urheber natürlich seine Bilder auch weiterhin anderweitig verwerten. Es werden so lediglich nicht exklusive Nutzungsrechte/ Lizenzen verkauft. Zugleich wird jedoch auch durch die Mehrfachverwendung mehrerer Stockagenturen der bereits genannte Einzelpreis sinken. Demgegenüber steht natürlich die Chance sehr viele Lizenzen pro Bild zu Verkaufen. Nicht selten werde Bilder zig mal verkauft. Bei guten nachgefragten Fotos sind auch Absatzzahlen von mehreren hunderten oder auch tausenden Lizenzen möglich. Wenn man nun den Durchschnittspreis von einem Euro pro Lizenz ansetzt, kommt man wieder auf eine interessante lukrative Basis. Wem es nicht stört, dass die eigenen Bilder massenhaft in z.B. Blogs, Werbebroschüren oder Marketingvideos auftauchen, der sollte sich – insofern noch nicht geschehen – ernsthaft Gedanken über den Vertriebsweg der Stockagenturen machen.

Eine Kombination aus guter Qualität und natürlich auch die Anzahl der auf den Stockagenturen hochgeladenen Bilder sind für die Einnahmen ausschlaggebend. Aber noch wichtiger ist die Bildidee. Für eine Bildidee gibt es grundsätzlich zwei Regeln die sich in der Praxis bewährt haben. Zum einen gibt es die Strategie der Nische. Man sollte also Gegenstände, Situationen oder Emotionen ablichten, die es so noch nicht gibt. Alleinstellungsmerkmal ist hier das Stichwort. Eine andere bewährte Methode ist das Anbieten von sehr gut umgesetzten Bildideen. Hier ist die Qualität und die Originalität im Detail gefragt. Sodass es für möglichst viele Stockeinkäufer passen könnte. Also ein Produkt für den Massenmarkt, wenn man denn so will.

Es gibt eine ganze Reihe von Profis die mit der Stockfotografie ihren Lebensunterhalt verdienen. Einer der bekanntesten in Deutschland ist Robert Kneschke. Und das nicht zuletzt aufgrund seines sehr interessanten Blogs, den man unter alltageinesfotoproduzenten.de findet. Hier kann man viele Details eines erfolgreichen Stockfotografen erfahren. Interessant sind dort auch die regelmäßigen Umsatzstatistiken.

Sehr viele Fotografen betreiben die Stockfotografie als Hobby. Viele würden es auch als Nebenjob bezeichnen. So kann man aus dem Hobby auch noch Einnahmen erzielen. In der Relation aus Einkommen und Arbeitsaufwand sollte man jedoch – gerade zu Beginn – nicht zu viel erwarten. Stockfotografie ist etwas das Zeit bedarf. Damit meine ich nicht nur die investierte Arbeitszeit, sondern viel mehr die Zeit in der man die ersten Verkäufe erzielt. Das kann dauern. Man sollte sich dadurch nicht entmutigen lassen, denn eines sollte jedem klar sein. Es ist ein harter Job mit viel Arbeit, die sich erst nach und nach – oft auch mit der Erfahrung – amortisiert. So gibt es immer wieder Bilder, die in den ersten Monaten 0 € Umsatz generieren, aber nach 3 Jahren 100 € eingebracht haben. So habe ich ganz nebenbei vor einigen Jahren das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fotografiert und habe damit allein auf Fotolia bisher 17 Verkäufer erzielen können. Dieses Foto wurde – verständlicher Weise – immer wieder auf anderen Blogs zum Thema Arbeitsrecht und aktuellen urteilen verwendet.

Dabei durchforste ich immer wieder mal das Internet, um zu schauen, wo denn meine Bilder verwendet werden und ob auch mein Recht auf Namensnennung eingehalten wird. Diese ergibt sich in Deutschland aus § 13 des Urheberrechtsgesetzes. Dieses Recht hat man übrigens grundsätzlich, es sei denn, es wird darauf verzichtet. Selbst Stock-Agenturen wie z.B. Fotolia weisen in den FAQ darauf hin. Immer wieder passiert es aber, dass darauf aus Unwissenheit verzichtet wird. Oft kann das schon ein Grund für eine anwaltliche Abmahnung sein. Ich kenne zwar als Wirtschaftsjurist das Recht, nutze es aber natürlich nicht aggressiv aus. Häufig weise ich den Kunden darauf hin, dass er bitte meinen Namen oder Pseudonym oder auch URL nennen soll. In diesem Bereich kann man viel Spaß haben. Oben genanntes Fotos wurde mal auf einer Internetseite eines Fachanwalts für Arbeitsrecht verwendet. Nachdem ich diesen per E-Mail auf die unterlassene Namensnennung freundlich hinwies erhielt ich prompt eine Antwort. Ich dachte zunächst, ich lese nicht richtig. Ich habe dem oberschlauen Anwalt nämlich eine Abmahnung erspart. Dieser antwortete mir, dass ich doch bitte in der Anrede der E-Mail seinen Namen nennen sollte. Weiterhin bitte er um Nachweis meiner Urheberschaft und das ja jeder behaupten könne, er sei der Urheber. Desweiteren gestand er ein die Lizenz bei Fotolia erworben zu haben und das er eine Rechtsverletzung nicht erkennen könne. Wenn ich denn andere Auffassung sei, sollte ich ihm das Mitteilen, damit er seine Berufsrechtsschutzversicherung einschalten könne. Ich muss sagen, etwas dreisteres von jemandem der es besser wissen müsste, habe ich noch nie gelesen. Manche Anwälte sind halt dümmer als der Amateurfotograf. Da kann man mal wieder sehen, was zwei Staatsexamina nicht an Wissen, wohl aber an Arroganz fördern. Wie auch immer. Am gleichen Tag hat er ohne weiteren Kontakt prompt meinen vollständigen Namen mit Bildquellenangabe auf der Internetseite veröffentlicht. Das ändert aber nichts daran, dass ich vor der E-Mail die Seite als PDF-Datei gesichert habe. Auf meiner zweiten E-Mail, in der ich ihm natürlich wieder nicht seinen Namen in der Anrede nannte, bedankte ich mich dafür, den Herrn Rechtsanwalt belehren zu dürfen. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Naja, ich würde mich auch an seiner Stelle schämen. Aber ich möchte natürlich auch nicht jeden Blogger für den Fehler eines Anwalts büßen lassen. Deswegen verhalten ich mich grundsätzlich sehr defensiv in solchen Angelegenheiten. Weiterhin wird oft behauptet, dass nur Berufsfotografen einen Schadenersatzanspruch aus dem Namensnennungsrecht haben. Diese Ansicht kann ich nicht vertreten. Es kommt vielmehr darauf an, ob man mit den Fotos regelmäßig Geld verdient und durch den Verstoß ein fiktiver Schaden erleiden kann. Meiner Meinung nach ist es daher falsch nur bei Berufsfotografen einen Schaden bei Nichtnennung des Urhebers zu sehen. Das trifft nicht den Kern der Sache, denn der „Amateur“ als auch der Berufsfotograf verdienen Geld mit den Bildern. Fraglich wäre noch, in welchem Umfang ein Fotograf seinen Lebensunterhalt daraus bestreitet, damit ein Schadenersatzanspruch hergeleitet werden kann. Eine grundsätzlich Rechtsberatung möchte ich in diesem Absatz jedoch nicht tätigen.

Eigentlich wollte ich in diesem Artikel auch noch auf die einzelnen Stock-Agenturen eingehen, meine Erfahrungen Schildern, welche Bilder wo gerne angenommen werden und weitere Tipps geben. Aber ich denke, das wird für einen Artikel zu viel. Deswegen geht es hier zum zweiten Teil weiter.

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3 Gedanken zu „Stockfotografie – Teil I

  1. Pingback: Stockfotografie - Teil II | Fotografie Blog - web-done.deFotografie Blog – web-done.de

  2. „Dabei durchforste ich immer wieder mal das Internet, um zu schauen, wo denn meine Bilder verwendet werden…“
    Wie machen Sie das? Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Käufer die Bilder mit einem anderen Namen und ohne die Schlagwörter, die sie ursprünglich bei der Agentur gehabt haben veröffentlichen. Also wie finde ich meine Bilder im Internet, die von den verschiedensten Agenturen stammen und den verschiedensten Kunden landen?

    • Ich suche nach eindeutigen Stichwörtern meiner Bilder oder meines Namens in der Google Bildersuche. So habe ich schon ein Bild bei einem Rechtsanwalt entdeckt, der mich als Urheber nicht benannt hat, siehe oben.

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